Abflug - Ankunft
Montag: München 18:10

Montag: München 07:55

Montag: Bern 18:10

Montag: Bern 07:55

Dienstag: München 18:10
Dienstag: München 07:55
Dienstag: Bern 18:10
Dienstag: Bern 07:55
Dienstag: Mallorca 12:15
Dienstag: Mallorca 12:40
Mittwoch: München 18:10
Mittwoch: München 07:55
Mittwoch: Bern 18:10
Mittwoch: Bern 07:55
Mittwoch: Girona 17:05
Mittwoch: Girona 17:35
Donnerstag: München 18:10
Donnerstag: München 07:55
Donnerstag: Bern 18:10
Donnerstag: Bern 07:55
Donnerstag: Mallorca 10:30
Donnerstag: Mallorca 10:55
Freitag: München 18:10
Freitag: München 07:55
Freitag: Bern 18:10
Freitag: Bern 07:55
Samstag: Mallorca 20:20
Samstag: Mallorca 20:45 
Samstag: Girona 19:45
Samstag: Girona 20:10

AGB - CSO City Fly - Cochstedt<>München

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FMC Reise- und Logistik GmbH („FMC-Reise“) – CSO City Fly

Die FMC-Reise verkauft und vermittelt Flüge zwischen dem Airport Magdeburg/Cochstedt und dem Airport München – operated by SkyTaxi sp. z o.o.(SkyTaxi).

Es gelten ergänzend die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der SkyTaxi, die Bestandteil dieser AGB sind.

1. Buchung
Die Buchung kann über Internet, Telefon (039267 606-333), ein Reisebüro oder an anderen Ticketverkaufsstellen erfolgen.

Bei der Buchung hat der Fluggast eine Kontaktadresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse anzugeben, über die er auch nach der Buchung bis zur vollständigen Durchführung der gebuchten Flugbeförderung für erforderliche Mitteilungen erreichbar ist (u.a. nach Art. 11 Abs. 3 VO 2111/05 (EG) und Art. 5 I c VO 261/2004 (EG).

Spätester Buchungszeitpunkt bei noch verfügbarer Kapazität ist 2 Werktage vor Abflugtermin. Danach ist eine Buchung nur noch direkt am Flughafen-Schalter Magdeburg Cochstetd/ FMC Reise-Center möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Plätze verfügbar sind.

Der gebuchte Flug gilt nur für die bei Buchung genannten Fluggäste und ist, sofern in diesen Bestimmungen nicht anders vereinbart, nicht übertragbar.

Beim Buchungsvorgang ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass o.ä.) übereinstimmende Vor- und Nachname des Fluggastes / der Fluggäste anzugeben.

Kostenfreie Namensänderungen sind nur bei nachgewiesenen standesamtlichen Änderungen zwischen Buchung und Abflug möglich; im Übrigen gelten die unter Ziffer 6. genannten Umbuchungsmodalitäten.

2. Reisedokumente
Es werden keine Papiertickets ausgestellt oder zugesandt. Der Fluggast erhält bei Buchung eine Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer per Email (auf Wunsch per Post) zugesandt, die er beim Einchecken mit seinem gültigen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass Visum etc. sowie ggfs. erforderlichen Gesundheitsunterlagen (ärztliche Atteste, Impfbescheinigungen u.ä.) vorlegen muss (im Folgenden "Reiseunterlagen").

3. Preise / Preisanpassungsvorbehalt
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Diese gelten nur für die Beförderung vom gebuchten Abflugs- zum Bestimmungsort für den in der Buchungsbestätigung genannten Fluggast und die genannten Flugzeiten. Die Zahlung ist bei Buchung fällig.

In einigen Ländern können ggf. Steuern und sonstige Abgaben durch Behörden oder Flughafenunternehmen direkt vom Fluggast verlangt werden. Diese sind deshalb nicht im Flugpreis enthalten und sind vom Fluggast zusätzlich zu zahlen.

FMC-Reise behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht von FMC-Reise vorhersehbar oder vermeidbar waren.

Die Erhöhung ist dann zulässig, wenn passagierbezogene Flughafen- oder sonstige Gebühren, Zuschläge und/oder Entgelte neu eingeführt werden oder sich nachträglich um mindestens 10 % erhöhen und dies dem Fluggast unverzüglich, und spätestens am 21. Tag vor dem Flugreisetermin mitgeteilt wird. Die passagierbezogene Erhöhung wird unmittelbar pro Fluggast umgewälzt.

Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtflugpreises ist der Fluggast berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Fluggast hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von FMC-Reise über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.

4. Zahlung
Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von FMC-Reise akzeptierte Kreditkarte/EC-Karte oder durch Barzahlung.

Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist FMC-Reise berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur Geltendmachung des Verzugsschadens in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen, die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Zu fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Zahlung zählt auch der Fall, dass ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus der Buchung entstandenen Forderung verweigert.

Im Falle der Rückbelastung (d.h. wenn der von FMC-Reise bei dem von dem Kunden angegebenen Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder ins sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungs-/Schadenspauschale in Höhe von EUR 15,00 pro Buchung an FMC-Reise zu entrichten.

In allen vorgenannten Fällen bleibt dem Fluggast das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass FMC-Reise kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Umbuchung
Bei Umbuchungen (= anderer Fluggast oder anderer Flugtermin) ist jeweils der Flex-Tarif anzuwenden, welcher nicht erstattbar ist; eine Umbuchung in niedriger tarifierte Abflüge ist nicht möglich.

Eine Umbuchung kann nur innerhalb von max. 6 Monaten ab ursprünglicher Buchung vorgenommen werden. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von 2 Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich.

Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Fluggastes der Flugtermin in der gültigen Flugplanperiode oder ein (oder mehrere) Fluggäste vor den einzelnen Abflügen geändert werden, ohne dass sich die Gesamtanzahl der Fluggäste ändert.

6. Stornierung / Nichtantritt des Fluges
Die Stornierung eines gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Leistung (z.B. Tierbeförderung, Sonderreservierung) muss FMC-Reise schriftlich per Brief, per Fax +49 (0)39267 606-433 oder per Email an reise-center@airport-cochstedt.de unter Angabe der Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei FMC-Reise. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Wird ein gebuchter Flug entweder storniert oder nicht angetreten (sei es wegen Nichterscheinens des Fluggastes oder wegen Vorlage nicht vollständiger Reiseunterlagen bei Abfertigung o.ä.) bleibt der Fluggast zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, es sei denn, der zum Nichtantritt oder zur Stornierung führende Umstand ist von FMC-Reise zu vertreten. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Passagierbezogene Entgeltanteile (wie pro Passagier berechnete Gebühren oder Entgelte) sind abzuziehen, für die Erstattung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Fluggast bleibt es unbenommen, in den oben genannten Fällen nachzuweisen, dass FMC-Reise durch den Nichtantritt des Fluges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

7. Änderungen / Flugzeitänderungen
Es ist möglich, dass nach Buchung Flugzeitenänderungen vorgenommen werden müssen. Wenn möglich, wird FMC-Reise den Fluggast über die Änderung informieren. Bei Vornahme einer nennenswerten Änderung, die für den Fluggast nicht annehmbar ist und wenn keine Umbuchung auf einen annehmbaren Flug möglich ist, hat der Fluggast das Recht auf Erstattung des Flugpreises. Sonstige Rechte des Fluggastes bleiben unberührt. Dem Fluggast wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden jeweils vor Hin- und Rückflug über das Reise-Center unter Tel: +49 (0) 39267 606-333 oder das Service-Center unter Tel: +49 (0)39267 606-444 bestätigen zu lassen.

FMC-Reise ist – soweit erforderlich - berechtigt, das Fluggerät oder die flugdurchführende Airline zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen, wobei FMC-Reise für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.

Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen wird FMC-Reise, unabhängig vom Grund des Wechsels, unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über die Änderungen informiert wird. In jedem Fall wird der Fluggast bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet, (EG-VO 2111/05).

8. Haftung
Bezüglich der Haftung bei der vorliegenden Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der SkyTaxi sp. z o.o., welche Bestandteil dieser AGB sind.

(Auszug: Die Haftung bei der vorliegenden Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck gelten die Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 09.10.1997 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung („VO (EG) 2027/97“), des Übereinkommens vom 28.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“), bzw. des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 12.10.1929 in der Fassung des Haager Protokolls vom 28.09.1955, je nachdem, ob es sich um eine nationale oder internationale Beförderung im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens handelt.)

Für Irrtümer oder Auslassungen in Flugplänen oder anderen Veröffentlichungen von Verkehrszeiten sowie für Auskünfte von Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten von FMC-Reise im Hinblick auf Daten, Abflug- und Ankunftszeiten oder die Flugdurchführung haftet FMC-Reise nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ausschluss und Beschränkungen der Haftung der FMC-Reise gelten sinngemäß auch zugunsten ihrer Agenten, Bediensteten, Vertretern. Der Gesamtbetrag, der etwa von FMC-Reise und den genannten Personen als Schadensersatz zu leisten ist, darf die für FMC-Reise geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.

Jeglicher Haftungsausschluss nach diesen Bestimmungen gilt auch für Fluggäste, die kostenlos oder mit einem Sondertarif fliegen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.

9. Datenschutz und Datensicherheit
FMC-Reise ist im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Diese Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird FMC-Reise ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag von FMC-Reise bereitstellen, zu übermitteln. FMC-Reise ist ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.

10. Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Es gelten ergänzend, als Bestandteil dieser AGB, die SkyTaxi Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) sowie im Falle der Buchung bei einem „Flugreise-Veranstalter“ dessen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten für die Flugabwicklung vorrangig die Skytaxi ABB, dann die FMC-Reise AGB und sodann die AGB des „Flugreise-Veranstalters“.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Beförderungsvertrag und diese AGB unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 25. November 2011

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